Menschen helfen, Leben retten! Übernimm Verantwortung für dich und andere und starte deine berufliche Qualifizierung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter an unserer Akademie in Delitzsch.
Am 14.06.2024 startet unser Studiengang "Bachelor Upgrade in Gesundheitspädagogik".
Unser Studiengang "Master (MBA) in Gesundheitspädagogik" startet am 27.09.2024.
Für das erste Halbjahr 2024 haben wir Ihnen unser virtuelles Weiterbildungsheft bereitgestellt. Viel Spaß damit. Zu finden im Menü unter "Bildung", oder gleich hier....
Finden Sie ab sofort gezielt aktuelle Auffrischungskurse für Alltagsbegleiter*innen, Pflegeassistenten*innen, Pflegemanagement, Intensivpflege, Mentoren*innen und Praxisanleiter*innen
Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
In der Betreuung von Menschen in sozialen Einrichtungen spielt der Erhalt der Selbständigkeit bei Alltagsaktivitäten eine große Rolle.
Um vorhandene Ressourcen zu erkennen, erhalten zu fördern kommen unter anderem kreativ- künstlerische Techniken zum Einsatz. Diese können zur Steigerung des Wohlbefindens und dem Erhalt, bzw. der Förderung von kognitiven und motorischen Fähigkeiten dienen. Sie ermöglichen, dass sich Menschen mit verschiedensten Lebenserfahrungen in Ihrer Selbstwirksamkeit gestärkt fühlen und verschiedene Materialien und Medien wahrnehmen und (be)greifen.
Die Teilnehmenden erlangen einen ganzheitlichen Überblick über das Themenfeld Kreativität.
Durch den großen Praxisanteil werden die Teilnehmenden verschiedene Techniken wie Bildgestaltung mit Farben, Serviettentechnik und Seidenmalerei kennenlernen und erproben. Sie werden befähigt, ihre erlangten Kenntnisse im Arbeitsalltag umzusetzen und biografische Aspekte bei der Anwendung einzubinden.
Adaptationen für Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf werden erarbeitet.
Bitte Schürze oder altes T-Shirt mitbringen.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
4 Tage:
Nach einem erfolgreichem Abschlusstest und einem Befähigungsnachweis für die praktische Einarbeitung (LG1) erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Unterrichtsstunden!
Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Sensibilisierung zur Thematik, Möglichkeiten zu Veränderungen
Diese Weiterbildung ist nach ICG-AZAV zertifiziert, entspricht den inhaltlichen Anforderungen der S2k-Leitlinie und ist von allen Krankenkassen anerkannt.
Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann die im außerklinischen Intensivpflegebereich tätig sind oder werden wollen)
Nach verteidigter Facharbeit, schriftlicher Prüfung, Abschlusskolloquium und dem fachpraktischen Unterricht erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH mit der Bezeichnung "Pflegeexperte*in für außerklinische Beatmung" nach S2k-Leitlinie.
Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Unterrichtsstunden!
Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Für dieses Tagesseminar gibt es nur eine begrenzte Anzahl freier Teilnehmerplätze!
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, ist aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Daher zeigen wir Ihnen in diesem Tagesseminar mögliche Lösungsansätze. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Inhalte im Seminar dargestellt.
Nach SGB V § 132 ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich der Intensivpflege festgelegt. Wir empfehlen, eine jährliche Auffrischung von 16 Stunden vorzunehmen.
Dieser Auffrischungskurs dient als Fachweiterbildung für Pflegefachkräfte, die in der außerklinischen Versorgung von Intensivpflege- und Beatmungspatienten tätig sind.
Pflegefachkräfte in der außerklinischen Intensivpflege sowie Pflegeexperten in der außerklinischen Beatmung
Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Die Praxisanleitung ist neben der schulischen Praxisbegleitung ein sehr wichtiger Baustein zur Kompetenzentwicklung und Persönlichkeitsreifung der Schülerinnen und Schüler.
Nach SGB V § 132 ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich der Intensivpflege festgelegt. Wir empfehlen, eine jährliche Auffrischung von 16 Stunden vorzunehmen.
Dieser Auffrischungskurs dient als Fachweiterbildung für Pflegefachkräfte, die in der außerklinischen Versorgung von Intensivpflege- und Beatmungspatienten tätig sind.
Pflegefachkräfte in der außerklinischen Intensivpflege sowie Pflegeexperten in der außerklinischen Beatmung
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Sensibilisierung zur Thematik, Möglichkeiten zu Veränderungen
Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.
Eine zuverlässige Regelung des Erbes muss für Nachkommen möglichst so erfolgen, dass Konflikte vermieden werden. In diesem Seminar werden mögliche Wege der Erbregelung aufgezeigt
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Unsere Tagesseminare vermitteln in kurzer Zeit themenbezogen alle wichtige, ganz ohne Schnick Schnack.
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Berufliche Weiterbildung ist Ihr Schlüssel zum Erfolg.
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Eine solide Ausbildung ist das Fundament Deiner Zukunft.
Und genau dieses Fundament im Bereich der Pflegeberufe bekommst Du bei uns.
Gleich, ob WLAN im ganzen Haus für alle unsere Schüler und Kursteilnehmer über unser schnelles Glasfaser-Internet, unsere E-Learning-Plattform oder unsere gut ausgestatteten Pflege-Kabinette - wir machen lernen innovativ und leicht!
Lernen aus Büchern war gestern. Alle unsere Pflegeklassen erhalten Zugang zu einer digitalen Büchersammlung. So haben Sie alle branchenführenden Bücher in aktueller Auflage immer in der Tasche. So geht lernen auch unterwegs.
Unsere Mitarbeiter sind erfahrene Lehrkräfte und Dozenten. Sie stehen unseren Auszubildenden und Kursteilnehmern jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Ihr Erfolg ist unser Antrieb!
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